Unsere Wohnungseigentumsverwaltung erfolgt nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie den Vorgaben Ihrer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Unsere umfassenden Fachkenntnisse auf diesem Gebiet ermöglichen es uns, die Immobilien der Wohnungseigentümergemeinschaften mit den Leistungen und dem Anspruch zu bewirtschaften, die weit über die Verwalterpflichten nach WEG hinausgehen.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung. So wird ein Großteil der von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften bereits seit ihrer Gründung, teilweise seit über 50 Jahren, durchgängig betreut.
Wir stellen eine effiziente kaufmännische und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums sicher, welche letztlich nicht nur zu einer Werterhaltung, sondern auch zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie führt.
Dabei kümmern wir uns um die kaufmännische, technische und infrastrukturelle Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft oder des einzelnen Eigentümers übernehmen wir gegen gesondert zu vereinbarende Gebühren weitere Aufgaben.